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Abrechnung EV
Der Ladevorgang für Elektrofahrzeuge involviert eine präzise Datenerfassung und -übertragung, die es ermöglicht, den Energieverbrauch an Ladestationen zu authentifizieren, autorisieren und abzurechnen. Innerhalb des STROMDAO EAF-Prozesses wird diese Abrechnung entweder im Rahmen eines bestehenden Dauerschuldverhältnisses oder auf Ad-hoc-Basis (z.B. mittels Kreditkarte) vorgenommen. Dem Betreiber wird ein Entgelt durch einen optionalen Dienstleister für die Verwendung des Ladepunktes ausgezahlt. Dieses basiert gewöhnlich auf der totalen Summe der an Kunden ausgegebenen Energiemenge.
In der aktuellen Praxis wird die Autorisierung, Ladepunktsteuerung, Tarifierung und Abrechnung über von Anbieter zu Anbieter variierende Kommunikationstechnologien und -systeme durchgeführt, die nicht standardisiert sind. Ein zentrales Feature ist die Möglichkeit, Zählerstände an der Ladesäule sowohl bei Beginn als auch bei Ende der Ladung abzurufen, um dem Nutzer Transparenz über die verbrauchte Energiemenge zu gewährleisten.
Bei der Integration in das STROMDAO EAF muss der Übergang eines Schuldners an einer Messstelle – vergleichbar mit Mieterwechseln in Mieterstromprojekten oder Tarifwechseln bei Stromanbietern – adäquat abgebildet werden. Dies geschieht durch einen Aufruf der Methode closeBilling
des Debit Service zu Beginn und Ende des Ladevorgangs, um den Wechsel des Debitors entsprechend zu dokumentieren und die Abrechnung zu ermöglichen. Hierdurch wird sicherstellt, dass jeder bezogene Strom der Ladesäule dem korrekten Teilnehmer zugeordnet und abgerechnet wird.
Die Verarbeitung und Aufbereitung der Messwerte erfolgen durch den Metering Service, welcher ein Settlement einschließt. Es muss sichergestellt werden, dass die Abrechnungsmethodik des Systems präzise auf die dynamischen Gegebenheiten an einer Ladesäule reagieren kann und ein transparenter, nachvollziehbarer Ladevorgang für alle Beteiligten gewährleistet wird.